Information zur Einführung der SOLAS Richtlinie zur verpflichtenden Angabe der Bruttomasse von Frachtcontainern.
Vor dem Hintergrund mehrerer schwerer Unfälle auf See, hat die Internationale Maritime Organization (IMO) Ende 2014 beschlossen, dass das Gewicht sämtlicher Frachtcontainer die zur Verladung kommen, verifiziert werden muss.
Zum 01.07.2016 wird diese Verordnung in Kraft treten. Die Umsetzung des Vorhabens ist in dem Rundschreiben 1/1475 des MSC (Maritime Safety Committee) geregelt.
Ab dem 01.07.2016 werden keine Container (es sind hier auch OT, FR, RF, PF usw. gemeint), ohne verifiziertes Containergewicht (VGM) verladen. Verantwortlich für das korrekte Gewicht ist der Verlader.
Was bedeutet das in der Praxis:
Bei jedem zur Verladung kommenden Frachtcontainer muss das Gewicht nach einer anerkannten Methode ermittelt werden. Es gelten hierbei die Regularien der jeweiligen Hafenstaaten. Für Verschiffungen über deutsche Seehäfen gelten dementsprechend die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Es gibt zwei Methoden der Gewichtsermittlung:
a) Verwiegung des beladenen Containers:
Die Verwiegung muss mittels einer Grobwaage ( max. 3 Prozent Verkehrsfehler ) erfolgen.
b) Summierung der einzelnen Sendungsgewichte zzgl. Pack- und Laschmaterial und Containertara
Hierbei müssen die einzelnen Gewichte auf einer Handelswaage Typ III (geeichte Waage, max. 2 Prozent Verkehrsfehler) ermittelt werden.
Beide Methoden der Gewichtsermittlung kann TCO Transcargo GmbH anbieten.
Um eventuelle Gewichtsfehler auszuschließen, wird generell empfohlen den beladenen Container (Variante a) zu verwiegen. Damit werden sämtliche Gewichtsfehler, die sich in der Summierung einschleichen können, ausgeschlossen.
Als Richtlinie für den gewogenen Container gilt in Deutschland eine Gewichtsdifferenz von 3 Prozent als akzeptabel.
TCO Transcargo GmbH bietet Ihnen an, den Container mit Hilfe einer am Reachstacker installierten Waage zu verwiegen und das VGM mit den notwendigen Informationen zu übermitteln. Dieses muß von Ihnen rechtzeitig an den Reeder übersandt werden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung, stellen Ihnen jedoch anheim sich auf der Homepage www.deutsche-flagge.de selbst ein Bild über den aktuellen Stand zu machen.